Der Flughafen Nordholz in den Schlagzeilen

In der vergangenen Woche gab es gleich mehrfach Meldungen zum Zivilflugplatz in Nordholz. Einmal in Bezug auf die geplanten Füge und nicht stattfindenden Flüge der Germania und einmal in Bezug auf die zivile Mitbenutzung. So ging es am Freitag den 13.10. darum das durch das Bundesverwaltungsgericht ein Urteil bestätigt wurde. Bei dem Gerichtsverfahren hatte die Klägerin sich über zu viel Lärm durch den Umzug der Helikopter von Kiel nach Nordholz beschwert. Das Gericht hat entscheiden das dafür entsprechende Genehmigungen hätten eingeholt werden müssen. Dieses wird nun wohl nun durch die Bundeswehr nachgeholt. Außerdem stellt das Gericht fest, das der Militärflugplatz in Nordholz über keine Zulassung als Flugplatz verfügt. Die in letzter Konsequenz die Bundeswehr zur Wahrung ihrer hoheitlichen Aufgaben aber auch nicht benötigt. Das Urteil bzw. die Begründung des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig ist zumindest Online noch nicht einsehbar. Daher frage ich mich auch woher die Zeitungen ihre Informationen haben.

Meiner Meinung nach ist das ganze schon merkwürdig. Da wohnt man in der Einflugschneise eines Flughafens, der mit Unterbrechungen um die 100 Jahre existiert und beschwert sich über Fluglärm. Meiner Meinung nach ist der Flugbetrieb auch mit den Hubschraubern aus Kiel, in der letzten Dekade, deutlich weniger geworden. 14 Atlantik wurden durch 8 P-3 ersetzt, von denen aber bis zum Jahr 2017 maximal 7 überhaupt Flugbereit waren. Mal ganz spontan 50% weniger.  Und insgesamt hat der Flugbetrieb des Militärs in diesem Zeitraum, meiner subjektiven Meinung nach, deutlich abgenommen.

Interessant ist, das die Zeitungen in diesem Zusammenhang immer nur das aktuelle Urteil anführen. Und auch ein Rechtsanwalt aus Bederkesa ist der Meinung, das die zivile Mitbenutzung, durch die fehlende Genehmigung des Militärischen Flugplatz, hinfällig ist. Interessant ist, das es auch schon ein früheres Urteil das OVG Lüneburg vom 17.10.2000 gibt. Da ging es in einer Klage, vermutlich durch die selbe Klägerin, um die zivile Mitbenutzung und die damit verbundene Lärmbelastung. In dem Urteil wird unter anderem festgestellt

Für die Anwendung des § 8 Abs. 5 und Abs. 7 LuftVG (Gestattung der zivilen Mitbenutzung durch Änderungsgenehmigung) reicht es aus, dass der Militärflugplatz tatsächlich betrieben wird.

In der Urteilsbegründung wird unter Ziffer 67 und folgende auch noch genauer eingegangen. Deshalb frage ich mich nun, warum wegen der fehlenden Genehmigung des Militärflugplatz so ein Fass aufgemacht wird, wenn die Fakten schon seit 2000 feststehen und nicht in Frage gestellt wurden. Und auch seit diesem Zeitpunkt feststeht das diese fehlende Genehmigung kein Hinderungsgrund für die Mitbenutzung ist.

Zweites Thema, in der gleichen Ausgabe, war das scheitern der Flüge durch Germania. Zum einen hatte der Parlamentarische Staatssekretär Enak Ferlemann (CDU) geäußert das er nicht glaube das in Nordholz Taliban in den Flieger steigen und zum anderen äußerte sich die Pressesprecherin des niedersächsischen Wirtschaftsministeriums. So sagte Frau Sabine Schlemmer-Kaune

Aus Sicherheitsgründen ist es leider nicht möglich, auf konkrete Gründe in der Öffentlichkeit einzugehen und diese zu benennen.

Da komme ich mir als Bürger des Landes Niedersachsen dann doch ein wenig verarscht vor. Aber ich bin es mittlerweile schon gewohnt das mit dem Argument „Sicherheit“ alles begründet werden kann, auch ganz ohne Begründung. Genauso wie man alle möglichen Grundrechte einschränken kann, mit dem Hinweiß auf die Terrorgefahr. Wenn man sich zum Beispiel die Ergebnisse des Sonderermittlers zum Fall Amri anschaut, dann liegen die Probleme wohl ganz wo anders. Und ich finde es auch erstaunlich das die Behörde bzw. das Ministerium nichts zu den Gründen sagen kann. Zumindest die entsprechenden Gesetzte kann jeder interessierte Bürger in der DURCHFÜHRUNGSVERORDNUNG (EU) 2015/1998 DER KOMMISSION nachlesen. Warum man dann nicht darlegen kann woran es scheitert, erschließt sich mir nicht so wirklich.

Auch in der selben Woche hat der Director of Sales bei Germania ein Interview gegeben. Und da ist er relativ direkt. Er sagt das die Gäste von Germania quasi schikaniert werden. Und er stellt heraus das er sich als Flughafen direkt schikaniert fühlen würde. So sagt er, das die Airline die erste Version des Luftsicherheitsplans des Zivilflugplatz Nordholz auch von einem Experten hat prüfen lassen. Das Ergebnis war, dass es für einen internationalen Verkehrsflughafen etwas zu dünn wäre, aber für einen der Größe von Nordholz absolut genehmigungsfähig ist. So wurden die Kontrollen für die Crew bemängelt. Normalerweise gibt es an Flughäfen unterschiedliche Kontrollen für Crew und Passagiere, die für die Passagiere sind strenger. In Nordholz gab es für die Crew einen Herren der diese Kontrolle durchführte. Hier wurde bemängelt, was denn bei einer weiblichen Crew wäre. Dies hält Altenburg ebenso für Schikane wie das Verbot der Betankung der Maschinen durch die Bundeswehr. Auch stellt er heraus das nach dem Erstflug, alle, inklusive der Crew, sehr angetan waren. Und auch stellt er einen weiteren Versuch für das Jah 2018 in Aussicht.

Für mich macht das ganze den Eindruck das es wohl andere Gründe geben wird, als Sicherheitsmängel. Als außenstehender verstärkt sich mich Eindruck weiter, das ganz offensichtlich diese Flüge, warum auch immer, jemandem ein Dorn im Auge sind. Wenn es mit der Sicherheit so schlecht bestellt ist in Nordholz, dann wäre es ja auch fahrlässig Charterflüge oder Helgolandflüge von dort zu unternehmen. Zumindest war das bestimmt nicht das letzte Wort zu diesen Vorgängen.

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